Sladjana Standard-Leistungen
zu den Sladjana Jovanovic Standardbedingungen:
Sladjana Hausbetreuung 1 x wöchentlich:
• Stiegenhäuser und Gänge kehren und waschen
• Entfernen des Schmutzes unter der Abstreifmatten & Abkehren der Abstreifmatten
• Waschküchen kehren und waschen, alle Geräte feucht wischen
• falls vorhanden, Toilettenanlagen gründlich reinigen & bei Bedarf desinfizieren
• Aufzugskabinen und Aufzugstüren von innen und aussen reinigen, Spiegel (falls vorhanden) reinigen
• Feuchtes Abwischen aller waagrechten Flächen in den allgemeinen Teilen der Stiegenhäuser
• Fensterbretter und alle Handläufe feucht wischen
• Gegensprechanlagen feucht wischen
• Hauseingangstüren von Griffspuren reinigen und feucht wischen
• Postkästen und Schalter feucht wischen & bei Bedarf Werbematerialien entfernen
• Anschlagtafeln und Schaukästen außen feucht wischen
• Müllräume kehren und nach Bedarf waschen, sowie Deckel der Müllcontainer feucht wischen
• Einsammeln von Glasstücken, Kartons und Hausmüll etc.
• Hauszufahrten kehren - ausgenommen bei Frostgefahr
• Hofflächen kehren - ausgenommen bei Frostgefahr,
• Sichtkehrung aller herumliegenden Gegenstände wie Papier etc.
• Sichtkehrungen von Grobverschmutzungen in allgemeinen Bereichen
• Sichtkehrungen in allen Gemeinschaftsräumen: Kellern, Dachböden, Garagen
• Kontrollgänge und Austauschen von defekten Beleuchtungskörpern
• Spinnweben je nach Bedarf überall entfernen
• Schäden und Mängel an den Stiegenhäusern werden sofort der Hausverwaltung gemeldet
Sladjana Hausbetreuung 2 x monatlich:
• Saunen, Kinderspielräume und Trockenräume etc. kehren und waschen
Sladjana Hausbetreuung 1 x monatlich:
• Siebe in den Regensenkkästen entleeren
• Sockelleisten feucht wischen oder waschen
• Hobbyräume waschen
• Keller kehren
• Dachböden kehren
Sladjana Hausbetreuung 3x jährlich:
• Garagenreinigung, Naßkehrung der Garage (1-3x jährlich, je nach Vereinbarung)
• Aufzugsgitter oder -ummantelungen entstauben und naß wischen
Sladjana Hausbetreuung 2x jährlich:
Generalreinigung (GRATIS inkludiert)
• Beleuchtungskörper gründlich waschen
• Fenster, Fensterrahmen und Fensterbretter gründlich waschen
• alle Glasscheiben in den Anlagen gründlich waschen
• Waschen aller allgemeinen Türen, samt Stock und Rahmen
• Allgemeine Kellergänge und Kellerabteile kehren und waschen
• Abstellräume kehren und waschen
• Zählerkästen, Stockwerkstafeln etc. waschen
• allgemeine Einrichtungsgegenstände feucht wischen
• alle Dachböden kehren und waschen
• alle Dachböden-Türen und -Fenster waschen
• Spinnweben überall gründlich entfernen
Winterdienst vom 1. November bis einschl. 31. März oder länger:
• Betreuung der öffentlichen Gehwege und Gehsteige nach § 93 Abs. 1. StVO 1960
• bei Glatteis und Schneefall im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
Blütenfrische Häuser, glückliche Hausbewohner! Garantiert!